Gerne sind wir ihr Ansprechpartner für alle Bereiche rund um Ihre Immobilie.

IMMOBILIEN

IMMOBILIENANGEBOT

  • Wohnfläche: ca. 134 m²

    Terrasse ca. 80m² und ca. 10m²

    Dieses exklusive Penthouse im Herzen von Treibach-Althofen vereint modernes Wohnen mit höchstem Komfort und großzügigem Raumgefühl.

    EUR 750.000,00

  • Wohnfläche: ca. 350 m²

    Garten: ca. 2.700m²

    Großzügiges Grundstück mit viel Platz, vielseitige Wohnflächen auf mehreren Ebenen sowie Doppelgarage und Nebengebäude bieten ideale Möglichkeiten für Familien oder individuelle Nutzung.

    € 349.000,00

  • Wohnfläche ca. 160m2

    Grundstücksfläche ca. 1192 m²

    Außergewöhnliches Einfamilienhaus in erhöhter Sonnenlage von Überfeld mit lichtdurchfluteten Wohnräumen, großzügiger Raumaufteilung und unverbaubarem Blick auf die Karawanken.

    € 610.00000

  • Wohnfläche: 170 m²

    Gartenfläche: 750 m²

    Du bist auf der Suche nach einer hochwertigen Immobilie im Grünen und doch in der Nähe zu St. Veit/Glan, dann ist diese Immobilie genau das Richtige für dich.

    € 650.000,00

  • Wohnfläche: 120 m²

    Loggia: 15 m²

    Diese einzigartige Dachgeschosswohnung bietet Wohnen auf höchstem Niveau – mitten im Zentrum von St. Veit an der Glan, direkt neben der Herzog-Burg, in einem ca. 800 Jahre alten historischen Gebäude mit besonderem Flair. 

    MIETE: € 1.745 / Monat

  • Wohnfläche ca. 160m²

    Grundstücksfläche ca. 1.500 m²

    Inmitten der Kärntner Bergwelt liegt diese charmante Doppelhaushälfte mit traumhaftem Garten und unverbautem Ausblick. Drei Etagen, zwei getrennte Einheiten – perfekt für Familien, Naturliebhaber oder als Rückzugsort vom Alltag

    € 95.000,00

  • Bauland: ca. 1.500 m²

    Grundstücksfläche 30.707 m²

    Zum Verkauf steht ein beeindruckendes, ca. 30.000 m² großes Grundstück, das sowohl Naturfreunde als auch Bauinteressierte begeistert. Von dieser Liegenschaft sind ca. 1.500 m² als Bauland gewidmet, ideal für Ihr zukünftiges Traumhaus oder eine Ferienimmobilie.

    € 290.000,00

  • Wohnfläche ca. 72 m²

    Balkon

    Eine charmante, modernisierte Wohnung mit Lift, idealer Raumaufteilung und solider Bausubstanz – perfekt als neues Zuhause oder wertbeständige Investition.

    € 165.000,00

  • Wohnfläche: ca. 55 m²

    Terrasse: ca. 8 m²

    Diese Wohnung ist ein einmaliges Juwel in einem außergewöhnlichen Objekt, welches den Charme historischer Bausubstanz mit der Eleganz von zeitgenössischem Wohnen verbindet

    € 320.000,00

  • Wohnfläche: ca. 300 m²

    Grundstücksfläche: 1.500 m²

    Diese Villa, mit ihrer traumhaften Lage über den Dächern der charmanten Altstadt von St. Veit an der Glan, gemeinsam mit dem 1.500 m² großen Grundstück ist genau das Richtige um Ihre Wohnträume zu verwirklichen. 

    € 490.000,00

AKTUELLES

Befreiung von Eintragungsgebühr Eigentumsrecht und Pfandrecht im Grundbuch

Ab 01.04.2024 – vorläufig jedenfalls bis zum 30.06.2026 – wurde die Befreiung von Eintragungsgebühr Eigentumsrecht und Pfandrecht im Grundbuch, bei der Anschaffung oder der Errichtung einer Wohnstätte zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses beschlossen. 

Diese Befreiungen können unter folgenden Vorrausetzungen in Anspruch genommen werden: 

  • Der Antrag auf Eintragung langt im Grundbuch zwischen dem 1. Juli 2024 und dem 1. Juli 2026 ein. Die Gebührenbefreiung gilt daher temporär für zwei Jahre.
  • Für einen Antrag, der vor dem 1. Juli 2024 bei Grundbuchsgericht eingelangt ist, gilt die Befreiung nicht.
  • Die erworbene Wohnung oder das Grundstück, auf dem das Eigenheim errichtet werden soll, dient der Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses, das durch eine Hauptwohnsitzmeldung nachgewiesen werden soll sowie durch eine Bestätigung, dass die bisherigen Wohnrechte aufgegeben wurden.
  • Wird das Eigenheim erst errichtet, muss es innerhalb von drei Monaten ab Fertigstellung, längstens fünf Jahren ab Eintragung im Grundbuch bezogen werden, sonst fällt die Gebührenbefreiung wieder weg.
  • Der pfandrechtlich gesicherte Kredit wurde zum Kauf des Eigenheims („Wohnstätte“) aufgenommen, oder zur Sanierung oder Errichtung des Eigenheims. Das ist durch eine Bankbestätigung nachzuweisen.
  • Die Gebührenbefreiung gilt bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro. Für den Teil, der über 500.000 Euro hinausgeht, ist die Gebühr zu entrichten. Wenn allerdings die Bemessungsgrundlage mehr als 2 Millionen Euro beträgt („Luxusimmobilie“), dann besteht keine Gebührenbefreiung.
  • Das geförderte Eigenheim muss für fünf Jahre bezogen werden; wird es vorher verkauft oder als Hauptwohnsitz aufgegeben, wird die Gebühr nacherhoben.

Weiters beschlossen wurde ein „Öko-Zuschlag“ von 15 % der jeweiligen Aufwendungen, der in den nächsten zwei Jahren als Betriebsausgabe oder Werbungskosten für thermisch-energetische Sanierungen oder den Ersatz eines fossilen Heizungssystems angesetzt werden kann.

Außerdem werden den Ländern Zuschüsse gewährt, mit denen sie – entweder über eigene Kredite oder über Bankkredite – Bauwerbern Kredite bis zu 200.000 Euro mit einer effektiven Zinsbelastung von 1,5 % ermöglichen können.

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